Persönliches Budget

Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, wann, wo, wie und von wem sie Teilhabeleistungen in Anspruch nehmen. Dies ist der Grundgedanke hinter dem Persönlichen Budget. Mit dem Persönlichen Budget werden sie zu Käufern, Kunden und manchmal auch zu Arbeitgebern. Damit erhalten sie mehr Einfluss auf die Art der Leistungserbringung.

Mit einem Persönlichen Budget können behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Es ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen, wie z.B. die Leistungen der Eingliederungshilfe. In der Regel erhält der behinderte Mensch eine Geldleistung, in Einzelfällen werden auch Gutscheine ausgegeben.

Als Persönliches Budget können sämtliche Leistungen zur Teilhabe in Anspruch genommen werden. Ausdrücklich vorgesehen ist auch der Einsatz des Persönlichen Budgets für betreutes Wohnen. Es eignet sich in besonderem Maße, den Auszug aus einem Heim und den Eintritt in betreute Wohnmöglichkeiten zu erleichtern. Außerdem sind als Persönliches Budget z.B. möglich:

  • Pflegeleistungen der Pflegeversicherung und der Sozialhilfe;
  • Krankenkassenleistungen;
  • Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben (Arbeitsassistenz, Kraftfahrzeughilfe, Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben);
  • Hilfen zur Frühförderung bei behinderten Kindern.

Wenn Sie das persönliche Budget in Anspruch nehmen wollen, lassen Sie sich am besten kostenfrei in einer der Servicestellen beraten. Die nächste Servicestelle finden Sie unter:
www.reha-servicestellen.de